Inzwischen gibt es sehr viele Nachhaltigkeitssiegel und für Verbraucher*innen kann es manchmal schwierig sein kann, sich entsprechend zu orientieren. Auch mangelt es häufig an Wissen darüber, welche Kriterien ein Siegel genau umfasst. Allerdings stellt sich gleichzeitig auch die Frage, welche Alternativen es überhaupt gibt. Denn sind keine solchen Auszeichnungen vorhanden, haben Verbraucher*innen eigentlich nur die Option, sich in den Medien zu informieren oder den Nachhaltigkeitsbericht der jeweiligen Firma zu lesen, die das Produkt herstellt – sofern die Firma einen solchen Bericht veröffentlicht hat. In Anbetracht der Vielzahl an Konsumentscheidungen, die wir im Alltag treffen, erscheint dieser Weg wenig gangbar. Es geht also darum, die Siegel und das Wissen darüber zu verbessern.

Ökologische und soziale Anforderungen

Bei Nachhaltigkeitssiegeln kann man grundsätzlich die ökologische und die soziale Dimension unterscheiden. Die meisten der am Markt befindlichen Label konzentrieren sich entweder auf das eine oder das andere. Dies hat vor allen Dingen mit ihrer Entstehung zu tun. So war das ursprüngliche Ziel von Fairtrade die Zahlung höherer Preise an Bäuerinnen und Bauern in den Ländern des Globalen Südens. Umweltlabel wie der Blaue Engel oder das Europäische Bio-Siegel legen ihren Schwerpunkt wiederum auf Aspekte wie den Verzicht bestimmter Chemikalien oder das Tierwohl. Für die meisten gängigen Konsumprodukte gibt es inzwischen Siegel, die wesentliche soziale und ökologische Herausforderungen in der Herstellung, der Nutzung oder auch Wiederverwertung adressieren.

Allerdings unterscheiden sich die Siegel hinsichtlich ihrer Anforderungen sowie der abgedeckten sozialen und ökologischen Themen. So kann es beispielsweise bei Textillabeln Unterschiede geben hinsichtlich der erlaubten Chemikalien. Oder aber das Siegel konzentriert sich auf bestimmte soziale Aspekte wie Arbeitnehmer*innenrechte, während andere auch die Diskriminierung von Frauen und Minderheiten adressieren. In den letzten Jahren ist eine Tendenz zu verzeichnen, dass die Siegel ihren Anforderungsbereich ausweiten. Insbesondere ursprünglich ökologisch ausgerichtete Label integrieren zunehmend auch soziale Anforderungen.

Abbildung 1 zeigt beispielhaft für die textile Lieferkette, welche sozialen und ökologischen Risiken durch Nachhaltigkeitssiegel adressiert werden können. Die Lieferkette beginnt mit der Rohfaser-Herstellung und erreicht über die Zwischenschritte Verarbeitung und Endproduktion die Verbraucher*innen. Alle diese Zwischenschritte sind jeweils durch besondere ökologische und/oder soziale Risiken gekennzeichnet, die bei einer Siegelvergabe eine Rolle spielen können. Als „Hotspots“ bezeichnet man (potentiell) besonders negative Auswirkungen. Diese sind unter anderem die möglichen Schadstoffbelastungen beim Färben, der Ressourcenverbrauch durch den Anbau von Baumwolle oder die Arbeitsbedingungen in der Konfektionierung.

Glaubwürdigkeit

Darüber hinaus stellt sich immer wieder die Frage, wie glaubwürdig die Siegel sind. Kann man sich als Verbraucher*in tatsächlich auf die Nachhaltigkeitsclaims verlassen? Das Problem bei Nachhaltigkeitssiegeln ist, dass die hier versprochenen Merkmale immateriell sind. Anders als bei Qualitätskriterien teilweise möglich, ist es dem Produkt selber nicht anzusehen, ob die Arbeiterin unbezahlte Überstunden gemacht hat oder ob für den Anbau des Tierfutters, das in der Tiermast zum Einsatz kommt, Regenwald gerodet wurde. Die heutige globalisierte Wirtschaft mit ihren vielstufigen Lieferketten ist äußerst komplex und wenig transparent. Um die Erfüllung der jeweiligen Kriterien des Siegels zu gewährleisten, muss dementsprechend eine ordentliche Überprüfung erfolgen.

Ob diese Überprüfung glaubwürdig ist, hängt wiederum von verschiedenen Kriterien ab. Zum einen von den Prüfkriterien. So kann beispielsweise die Frage, ob die Arbeiter*innen übermäßig (unbezahlte) Überstunden machen müssen durch eine Dokumentenprüfung erfolgen. Dabei verlässt man sich dann aber alleine auf die Angaben des Managements. Eine weitere Möglichkeit sind Interviews mit den Arbeiterinnen und Arbeitern. Diese fürchten aber nicht selten Repressalien und sehen sich gezwungen, Falschangaben zu machen. Weitere Schritte zur Gewinnung unabhängiger Informationen sind dann u.a. die Befragung unabhängiger Gewerkschaften oder NROs sowie die Einrichtung einer Beschwerdestelle, wo Arbeitnehmer*innen auch anonym eventuelle Verstöße melden können. Welche Verfahren und Methoden die Prüfer*innen anwenden müssen, entscheidet der jeweilige Siegelgeber.

Zum anderen ist die Glaubwürdigkeit abhängig von der Qualifizierung und Unabhängigkeit der Prüfer*innen. So braucht es die entsprechende Fachkenntnis, um beurteilen zu können, ob etwa die Statik eines Gebäudes im Brandfall ausreichend stabil ist. Diese Befähigung der Prüfer*innen bzw. der Prüforganisation muss vom Siegelgeber selbst oder von geeigneten Dritten sichergestellt werden – in der Regel geschieht dies durch irgendeine Form der Akkreditierung von Prüforganisationen, die dann von den Firmen beauftragt werden können. Die tatsächliche Unabhängigkeit von Prüfer*innen, die vor allen Dingen „Gefälligkeitsprüfungen“ verhindern soll, kann beispielsweise durch ein Rotationsprinzip erreicht werden, bei dem die beauftragte Prüforganisation regelmäßig gewechselt werden muss. Eine andere Möglichkeit ist die Entrichtung einer Gebühr durch die Unternehmen und mit der Gebühr die Beauftragung einer Prüforganisation durch den Siegelgeber – hier besteht sicherlich in der ganzen Siegellandschaft noch Luft nach oben.

Weiterhin ist es nützlich zu wissen, wer eigentlich der Siegelgeber ist. Hierbei kann es sich u.a. um staatliche Akteure, privatwirtschaftliche Verbände, Akteure aus der Zivilgesellschaft oder auch um Einzelunternehmen handeln. Multistakeholder-Initiativen, in denen sich beispielsweise öffentliche, zivilgesellschaftliche und private Akteure zusammenschließen, können ebenfalls hinter einem Siegel stehen.

Ein Beispiel für ein staatliches Siegel ist das EU-Bio-Siegel. Die entsprechende EU-Verordnung regelt, was geprüft wird und wie geprüft werden muss. Seit Bestehen der Verordnung müssen alle Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden und die Bezeichnung „Bio“ tragen, mindestens diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Weitere Siegel, die zwar keine klare Gesetzesgrundlage haben, bei denen der Staat aber mindestens mittelbar Siegelgeber ist, sind der Blaue Engel oder aktuell der Grüne Knopf. Beispiele für Siegel der Zivilgesellschaft sind die der Fair Wear Foundation (Textilien) oder UTZ (Agrarprodukte). Bei Multistakeholder-Siegeln wie dem des RSP (Roundtable on Sustainable Palm Oil) oder dem Holzsiegel FSC sind in der Regel sowohl Nichtregierungsorganisationen als auch Unternehmen Mitglieder und definieren die Anforderungen gemeinsam. Wie anspruchsvoll diese Siegel sind, hängt häufig von Details wie beispielsweise dem Stimmrecht der einzelnen Gruppen ab.

Allerdings ist anzumerken, dass kein System perfekt ist. So können aufgedeckte Missstände sowohl Indiz mangelnder als auch besonders sorgfältiger Prüfungen sein, durch welche die Missstände überhaupt erst aufgedeckt wurden. Um dies beurteilen zu können, ist Transparenz ein weiteres unabdingbares Kriterium für ein gutes Siegel.

Der Grüne Knopf

Die verschiedenen oben aufgeführten Punkte lassen sich gut am neuen staatlichen Textilsiegel des Grünen Knopfs veranschaulichen. Das Siegel wurde im September 2019 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eingeführt. Die deutsche Akkreditierungsstelle (Dakks) beurteilt die Prüfer auf ihre Eignung und trägt auf diese Weise zur Qualität der Prüfungen bei.

Der Anforderungskatalog des Siegels ist – im Vergleich mit anderen – relativ hoch und im Aufbau komplex. Grundsätzlich werden sowohl ökologische als auch soziale Anforderungen gestellt. Insgesamt sind es 46 Sozial- und Umweltkriterien. Diese wiederum beziehen sich zum einen auf die Produkt-, zum anderen auf die Unternehmensebene. In den ersten Jahren prüft das Siegel zunächst die Produktionsstufen „Zuschneiden und Nähen“ sowie „Bleichen und Färben“. In den kommenden Jahren wird das Label „Grüner Knopf“ auch die Arbeitsschritte „Weben und Spinnen“ und danach den Produktionsschritt „Faserproduktion und Baumwollanbau“ bewerten.

Der Nachweis, dass die sozialen und ökologischen Kriterien auf Produktebene eingehalten werden, kann über bereits bestehende Siegel und Zertifizierungen erfolgen. Welche dafür in Frage kommen, richtet sich nach der Bewertung des Internetportals Siegelklarheit.de, dass von der Bundesregierung betrieben wird. Die Siegel müssen bestimmte Anforderungen hinsichtlich ihrer sozialen und/oder ökologischen Standards und ihrer Glaubwürdigkeit erfüllen. Da die meisten Siegel entweder einen sozialen oder ökologischen Schwerpunkt haben, ist auch eine Kombination von Siegeln zur Erfüllung der Anforderungen möglich.

Bei Produktsiegeln ist es allerdings häufig so, dass Unternehmen diese „einkaufen“ und somit selektiv einsetzen können. So kann ein Unternehmen in seiner Wertschöpfungskette grundsätzlich wenig Rücksicht auf Arbeitnehmer*innenrechte und die Umwelt nehmen, aber dennoch einzelne Produkte anbieten, die mit einem Nachhaltigkeitssiegel ausgestattet sind. Damit dies beim Grünen Knopf nicht möglich ist, wird neben den Produkten auch das Unternehmen als Ganzes geprüft.

Die Anforderungen dieser Unternehmensprüfung orientieren sich an der OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains in the Garment & Footwear Sector (OECD, 2018). Diese konkretisiert unternehmerische Sorgfaltspflichten bezogen auf Umwelt und Menschenrechte für den Textilsektor. Grundsätzlich geht es darum, dass Unternehmen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette kennen und Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken auszuschließen oder mindestens zu minimieren. Es handelt sich also nicht um absolute Anforderungen, sondern einen Prozessstandard, der einen kontinuierlichen Risikomanagementprozess voraussetzt.

Mit einer solchen Operationalisierung des Sorgfaltspflichtenansatzes betritt der Grüne Knopf Neuland und geht damit in seinem Ambitionsniveau über bestehende Siegel hinaus. Die Einführung des Siegels befindet sich allerdings noch in der Pilotphase. So ist es zwar schon an Produkten im Handel zu finden, der genaue Prüfprozess für die Unternehmensebene wird jedoch noch ausgearbeitet. Während die grundlegenden Anforderungen klar und auch Teil der eingetragenen Gewährleistungsmarke sind, macht es einen großen Unterschied, ob die Prüfer sich beispielsweise auf reine Dokumentenprüfungen beim deutschen Unternehmen beschränken oder auch Überprüfungen vor Ort durchführen. Die Frage der Glaubwürdigkeit wird sich also erst nach Abschluss der Pilotphase und Festlegung des Prüfprozesses abschließend beantworten lassen.

Infokasten: Das Öko-Institut e.V.

Das Öko-Institut ist eine der europaweit führenden, unabhängigen Forschungs- und Beratungseinrichtungen für eine nachhaltige Zukunft. Seit der Gründung im Jahr 1977 erarbeitet das Institut Grundlagen und Strategien, wie die Vision einer nachhaltigen Entwicklung global, national und lokal umgesetzt werden kann. Auf Basis einer wertorientierten wissenschaftlichen Forschung berät das Öko-Institut Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu Themen wie Chemikalienmanagement und Technologiebewertung; Energie und Klimaschutz; Immissions- und Strahlenschutz; Landwirtschaft und Biodiversität; Nachhaltigkeit in Konsum, Mobilität, Ressourcenwirtschaft und Unternehmen; Nukleartechnik und Anlagensicherheit sowie Recht, Politik und Governance.

Seit seiner Gründung arbeitet das Institut interdisziplinär und transdisziplinär – mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft – in kooperativen Vorhaben und Netzwerkstrukturen, wo dies von den Fragestellungen her sinnvoll ist. Zu den wichtigsten Auftraggebern gehören Ministerien auf Bundes- und Landesebene, Unternehmen sowie die Europäische Union. Darüber hinaus ist das Institut für Nicht-Regierungsorganisationen und Umweltverbände tätig. Das Öko-Institut ist ein gemeinnütziger Verein. Das Institut finanziert seine Arbeit in erster Linie über Drittmittel für Projekte.

Empfehlungen für Politik und Verbraucher*innen

Die Politik sollte Regelungen einführen, die die Qualität und Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln fördern. Eine Möglichkeit wäre die Pflicht zur Akkreditierung privater Siegel oder eine Ausweitung der Haftung von Prüforganisationen.

Darüber hinaus sollte eine verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflicht für alle Unternehmen eingeführt werden, um Mindeststandards in den Wertschöpfungsketten aller deutschen Branchen zu gewährleisten.

Verbraucher*innen wiederum sollten beim Kauf von Produkten auf das Vorhandensein von bewährten Nachhaltigkeitssiegeln achten. Aktuell ist die Zahl der Verbraucher*innen, die beim Einkauf tatsächlich auf Nachhaltigkeit achten, noch sehr gering. So lag beispielsweise bei Lebensmitteln der Marktanteil an Bioprodukten 2017 erst bei ca. 5%, 2015 lag sie bei 4,7 Prozent (Steinemann et al., 2017, S. 22; Umweltbundesamt, 2020). Würde sich dies ändern, wäre das ein Signal an die Unternehmen, dass Nachhaltigkeit einen höheren Stellenwert bei Konsumentscheidungen hat, wodurch sich ein verstärktes Engagement auch wirtschaftlich auszahlen würde. Weiterhin gibt es die Möglichkeit sich über die Qualität der einzelnen Siegel zu informieren, beispielsweise auf der bereits genannten Internetseite siegelklarheit.de der Bundesregierung.

Autorinnen

Dr. Nele Kampffmeyer und Cara-Sophie Scherf sind Senior Researcher am Öko-Institut e.V. und arbeiten in diversen Projekten zu globalen Wertschöpfungsketten. Dazu gehören Arbeiten für die Zivilgesellschaft im Textilbündnis, die Beratung des BMZ bei der Erstellung der Sorgfaltspflichtenanforderungen für den Grünen Knopf und Projekte zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten für Unternehmen unter anderem im Auftrag des Umweltbundesamts. Auch die Qualitätskriterien für die Internetseite siegelklarheit.de wurden vom Öko-Institut erstellt. 

Referenzen

  Kampffmeyer, N. (2017). Brennpunkt globale Lieferketten. Herausforderungen & Lösungsstrategien (Öko-Institut Working Paper, 5/2017) [www.oeko.de]. Berlin/Freiburg/Darmstadt.

  Kampffmeyer, N., Gailhofer, P., Scherf, C.-S., Schleicher, T. & Westphal, I. (2018). Umweltschutz wahrt Menschenrechte! Unternehmen und Politik in der Verantwortung (Öko-Institut Working Paper, 3/2018) [www.oeko.de]. Berlin/Freiburg/Darmstadt.

  Kampffmeyer, N. & Scherf, C.-S. (2018). Das Textilbündnis: ambitioniert und transparent? Stellungnahme des Öko-Instituts zu den verbindlichen Zielsetzungen für Marken und Handel und der weiteren Ausgestaltung des Review-Prozesses im Bündnis für nachhaltige Textilien [www.oeko.de]. Berlin/Freiburg/Darmstadt.

  Scherf, C.-S., Gailhofer, P., Kampffmeyer, N., Hilbert, I. & Schleicher, T. (2019). Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung. Zwischenbericht Arbeitspaket 1 - Analyse der Genese und des Status quo (TEXTE 102/2019) [www.umweltbundesamt.de/publikationen]. Dessau-Roßlau:UBA.

  OECD. (2018). OECD Due Diligence Guidance for Responsible Supply Chains in the Garment and Footwear Sector. Paris: OECD Publishing. doi:10.1787/9789264290587-en

  Steinemann, M., Schwegler, R., Spescha, G. (2017). Grüne Produkte in Deutschland 2017. Marktbeobachtungen für die Umweltpolitik. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt.

  Umweltbundesamt – UBA. (2020, 13. März). „Grüne“ Produkte: Marktzahlen [www.umweltbundesamt.de]. Aufgerufen am 15.05.2020.

DOI
https://doi.org/10.2312/eskp.024

Veröffentlicht: 20.05.2020, 7. Jahrgang

Zitiervorschlag: Kampffmeyer, N. & Scherf, C.-S. (2020, 20. Mai). Nachhaltigkeitssiegel: Verbrauchertäuschung oder verlässliche Orientierungshilfe? Earth System Knowledge Platform [www.eskp.de], 7. doi:10.2312/eskp.024

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