Wissenschaftler des Forschungszentrums Jülich (FZJ) und des Rheinischen Instituts für Umweltforschung an der Universität zu Köln (RIU) berechnen täglich die Höhe der Schadstoffbelastung der Luft für Deutschland und Mitteleuropa. Anhand von Strömungsfilmen lassen sich beispielsweise die Konzentrationen von Stickstoffdioxid (NO2), Ozon (O3) und Feinstaub (PM10) über Europa tagesaktuell abrufen.
Feinstaub bezeichnet den Anteil von festen und flüssigen Partikeln in der Luft, der lungengängig und damit gesundheitsgefährdend ist. Zwei Korngrößen werden für die Beurteilung einer Gesundheitsgefährdung unterschieden: PM10 und PM2,5 Die Bezeichnung PM10 ist eine Abkürzung aus "Particulate Matter" und der Korngrößenangabe der bezeichneten Staubfraktion. Die Zahl 10 bzw. 2,5 bedeutet, dass der maximale Durchmesser dieser Teilchen 10 µm bzw. 2,5 µm beträgt. Laut EU-Feinstaubrichtlinie (2008/50/EG) darf der Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an einer Station nicht mehr als an 35 Tagen im Jahr überschritten werden.
Für erhöhte Feinstaubbelastungen sind im Innenstadtbereich zu 30 - 50 % der Straßenverkehr mit Abgasen und Aufwirbelungen, aber auch andere Verbrennungsprozesse verantwortlich. Auch Industrieabgase, Kohlekraftwerke aber auch Mineralstaub oder Vulkanausbrüche können erhöhte Feinstaubwerte verursachen. In Peking wurde deshalb im Dezember 2015 zweimal für einige Tage der Autoverkehr eingeschränkt und Industrieproduktionen reduziert, sogar die Schulen bleiben in diesen Zeiträumen geschlossen. Die Hoffnungen in China lagen jeweils auf sich ändernden Windverhältnissen, die den Smog aus der Hauptstadt wehen sollten.
Auch in Europa kommt es immer wieder zu Smogalarm. In Stuttgart galt Mitte Januar 2016 für mehrere Tage Feinstaubalarm. Einwohner und Pendler wurden aufgerufen, ihr Auto stehen zu lassen und die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Ein Fahrverbot gab es nicht. In Paris wurde der Autoverkehr im März und in Rom sowie Mailand im Dezember 2015 stark eingeschränkt und von der Regierung teilweise ein Fahrverbot für PKW erteilt.
Ozon ist insbesondere in der Ozonschicht in der Atmosphäre angereichert und schützt Lebewesen vor der energiereichen ultravioletten Strahlung der Sonne. Ozon ist bei Zimmertemperatur gasförmig und kann aufgrund seiner oxidierenden Wirkung die Atemwege reizen. Ozon wird auch bei der Nutzung von Laserdruckern, Kopier- und Faxgeräten freigesetzt, so dass in Büroräumen auf eine gute Belüftung zu achten ist. Der Grenzwert der max. Tagesbelastung (8-h-Wert) wurde durch den Europäischen Rat auf 120 µg/m3 festgelegt.
Stickstoffdioxid ist ein giftiges Gas, das insbesondere bei der Verbrennung von fossilen Brennstoffen wie Öl oder Kohle freigesetzt wird. Kohlekraftwerke, Industrieanlagen und Kraftfahrzeuge stoßen beispielsweise Stickstoffdioxid aus. Nach Angaben des Umweltbundesamtes wurde zum Schutz der menschlichen Gesundheit europaweit für Stickstoffdioxid der 1-Stunden-Grenzwert von 200 µg/m3 festgelegt, der nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden darf. Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m3.